Bei der Musikschule M1 erhalten alle Inhaber einer Bildungskarte (z.B. bedürftige Kinder und Jugendliche mit deutscher
Staatsangehörigkeit, aber auch Flüchtlinge (egal aus welchem Land sie kommen) kostenlosen Instrumental- oder
Gesangsunterricht. Auch wenn der Anspruch auf Bildung und Teilhabe bereits anderweitig verwendet wird.
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